Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall mit einem Heimtier?
Jeder Verkehrsunfall mit einem Heimtier muss unverzüglich gemeldet werden – wenn möglich, dem Eigentümer des in den Unfall verwickelten Heimtiers, wobei der Unfallverursacher seinen Namen sowie seine Adresse angeben muss. Kann der Eigentümer nicht ermittelt werden, muss der Polizei Meldung erstattet werden. Wer gegen diese Meldepflicht verstösst, macht sich wegen eines Verstosses gegen das Strassenverkehrsrecht und allenfalls zusätzlich wegen einer Tierquälerei strafbar.
Das verletzte Tier wird am besten mit einer Decke zugedeckt. Dies verhindert, dass es panikartig die Flucht ergreift. Anschliessend muss das Tier so schnell wie möglich zum Tierarzt gebracht oder ein Tierrettungsdienst alarmiert werden. Hierbei ist wichtig, dass die Situation am Telefon so genau wie möglich geschildert wird, damit sich die Tierärztin vorbereiten kann. Nützliche Informationen sind etwa, ob der Atemrhythmus regelmässig ist, das Tier starke Blutungen oder offensichtliche Verletzungen aufweist und ob es sich bewegen kann.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.