Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung wahrt die Interessen des Versicherten, berät ihn, prüft die Rechtslage und verhandelt an seiner Stelle mit der Gegenpartei. Unter Umständen wird ein externer Anwalt beigezogen, der je nach Versicherungsgesellschaft frei gewählt werden kann. Die Versicherung bezahlt auch die Gutachten, Gerichtsgebühren und Verfahrenskosten, die Anwaltskosten oder die Prozessentschädigung an die Gegenpartei.
Aufpassen sollte man auch bei Strafverfahren: Hier ist der Versicherte häufig nur geschützt, wenn er der fahrlässigen Verletzung von Rechtsvorschriften oder eines Notwehr- oder Notstandsdelikts beschuldigt wird. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten erbringen Rechtsschutzversicherungen keine Leistungen. Wird der Angeklagte freigesprochen, kann die Versicherung die Verfahrens- und Anwaltskosten nachträglich übernehmen.
Eine Rechtsschutzversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden. Die Versicherung übernimmt in der Regel keine Fälle, die unmittelbar vor oder bis drei Monate nach Versicherungsabschluss eingetreten sind.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.