Verbesserungen im Tierschutzvollzug dringend notwendig
Der Tierschutzvollzug in der Landwirtschaft weist nach wie vor erhebliche Mängel auf. Ständerat This Jenny (SVP/GL) verlangt deshalb strikte Subventionskürzungen für fehlbare Landwirte. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst den Vorstoss sowie den positiven Entscheid des Bundesrats und fordert rasches Handeln.
25.11.2011
Dass Tierschutzverstösse oft nicht oder unzureichend geahndet werden, ist ein Missstand, auf den die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit Jahren wiederholt hinweist. Eine im Auftrag des Bundes durchgeführte Untersuchung zum Tierschutzvollzug in der Landwirtschaft, deren Schlussbericht im September 2011 erschienen ist, zeigt denn auch erheblichen Handlungsbedarf im Bereich der amtlichen Kontrollen auf.
Um den Anliegen des Tierschutzes Nachachtung zu verschaffen, sind effiziente Vollzugsinstrumente erforderlich. So sollen bei Tierhaltern, die die gesetzlichen Mindestanforderungen missachten, neben strafrechtlichen Sanktionen insbesondere verwaltungsrechtliche Massnahmen die künftige Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherstellen. Ein Mittel hierzu ist die Kürzung von Unterstützungsbeiträgen des Bundes.
Mit seiner am 29. September 2011 eingereichten Motion schlägt This Jenny (SVP/GL) eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vor, wonach bei Tierschutzverstössen auch solche Direktzahlungen gekürzt werden können, die nicht unmittelbar mit der Tierhaltung in Zusammenhang stehen. Der Bundesrat zeigt sich in seiner Antwort gewillt, Jennys Forderung in etwas reduzierter Form umzusetzen – allerdings erst im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017.
Die TIR ist darüber erfreut, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf
erkannt hat und eine entsprechende Gesetzesänderung ins Auge fasst. Den
Zeitrahmen hingegen, in dem der Bundesrat dem Ansinnen nachkommen will,
erachtet die TIR als unangemessen. Die Mängel im Tierschutzvollzug sind
heute aktuell und dürfen nicht erst in einigen Jahren angegangen werden.
Die TIR setzt sich seit langem für griffige Tierschutzvorschriften und
effiziente Vollzugsinstrumente ein. Eine rasche Anpassung der
gesetzlichen Grundlage ist aus ihrer Sicht dringend angezeigt.