ierschützer in Österreich freigesprochen
In Wiener Neustadt fand am 2. Mai 2011 der seit über einem Jahr andauernde Prozess gegen 13 Tierschützer ein zumindest vorläufiges Ende. Sämtliche Angeklagte wurden freigesprochen. Die Freisprüche sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
04.05.2011
Im März 2010 begann das von grossem medialen Interesse begleitete Verfahren gegen die 13 Tierschützer am Landesgericht Wiener Neustadt. Vorgeworfen wurde ihnen die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, die im Namen des Tierschutzes mehrere Sachbeschädigungen begangen haben soll. Neun der 13 Angeklagten hatten sich zudem noch wegen weiterer Delikte wie Nötigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei zu verantworten.
Das Gericht kam nun zum Schluss, dass die Tierschützer keine kriminelle Organisation gebildet hätten. So bestünden keine etwa keine Indizien für ein kriminelles Zusammenwirken der des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) und der Basisgruppe Tierrechte (BaT), von denen jeweils Mitglieder angeklagt waren.
Das Gericht befand, dass es in beiden Organisationen ein
basisdemokratisches Vorgehen gebe. Da auch die anderen Vorwürfe durch
Zeugenaussagen widerlegt oder nicht ausreichend bewiesen werden konnten,
wurden die Angeklagten von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Die
Freisprüche sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die
Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung angemeldet, möchte aber zunächst
die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie definitiv
entscheidet, ob die Freisprüche tatsächlich angefochten werden sollen.