TIR bedauert negativen Volksentscheid zur Tieranwalt-Initiative – Kantone nun umso mehr in der Pflicht zur Behebung des Vollzugsdefizits im Tierschutzstrafrecht
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist über das negative Abstimmungsergebnis zur landesweiten Einführung von TieranwältInnen enttäuscht. Vorurteile und Unwahrheiten scheinen das Stimmvolk verunsichert zu haben.
07.03.2010
Das Volks-Nein zeigt, dass die irreführenden Gegenargumente über die Funktion von TieranwältInnen in der Bevölkerung unbegründete Befürchtungen vor hohen Kosten und übermässiger Bürokratie geschürt haben. Tatsache bleibt, dass in vielen Kantonen nach wie vor ein dramatisches Vollzugsdefizit im Tierschutzstrafrecht besteht, wie die entsprechenden Jahresanalysen der TIR wiederholt aufgezeigt haben.
Mit der heutigen Entscheidung hat es das Schweizervolk verpasst, die Weichen für die vielerorts dringend nötige Verschärfung des Tierschutzstrafvollzugs zu stellen und ein klares Bekenntnis zur konsequenten und einheitlichen Verfolgung von Tierquälereien abzugeben.
Die TIR wird ihre entsprechenden Bemühungen künftig umso beharrlicher
weiterführen. Ausserdem bleiben die Kantone natürlich weiterhin in der
Pflicht, ihr teilweise massives Vollzugsdefizit im Tierschutzstrafrecht
zu beheben.
Anzumerken bleibt, dass das Volksmehr nicht nur
generelle Gegner des Anliegens umfasst. Vielmehr haben wohl auch viele
Personen die Initiative abgelehnt, die TieranwältInnen ihrem eigenen
Kanton zwar befürworten würden, jedoch mit der Festsetzung des Anliegens
auf Verfassungsstufe oder der unföderalistischen landesweiten
Einführung nicht einverstanden sind.