Rekurse gegen Affenversuche gutgeheissen – Bedeutender Tierschutzerfolg für kantonal-zürcherische Tierversuchskommission
Die Stiftung für das Tier im Recht zeigt sich hoch erfreut über die Entscheidung der Zürcher Gesundheitsdirektion und deren Vorsteherin Verena Diener, die zwei Rekurse der kantonalen Tierversuchskommission gegen umstrittene Primatenversuchsprojekte gutgeheissen hat.
02.03.2007
Im November 2006 hat die kantonale Tierversuchskommission – in der auch Vertreter des Zürcher Tierschutzes, der Tierschutzbundes Zürich und der Stiftung für das Tier im Recht Einsitz haben – zwei vom Veterinäramt bewilligte Tierversuchsprojekte mit Rekursen bei der kantonalen Gesundheitsdirektion angefochten. Bei beiden Vorhaben war der Einsatz von Primaten geplant, weshalb die Fälle auch in den Medien auf ein beachtliches Interesse stiessen. Diese Woche wurden nun beide Rekurse gutgeheissen. Einzelheiten über die Urteilsbegründungen können noch nicht bekannt gemacht werden, da es sich um noch hängige Verfahren handelt (die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig und können noch an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden). Offensichtlich ist die Gesundheitsdirektion aber den Argumentationen der Rekurrenten gefolgt, wonach die geplanten Versuche die Würde der Tiere in unverhältnismässiger Weise beeinträchtigen und daher rechtswidrig sind.
Erstmals überhaupt wurden damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz durch eine Tierversuchskommission auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Ob dies einen Durchbruch und eigentlichen Paradigmenwechsel bei der Bewilligung von Tierversuchen bedeutet, bleibt abzuwarten – der Erfolg nährt aber natürlich die Hoffnung darauf, dass die tierliche Würde in der Bewilligungspraxis fortan generell stärkere Beachtung finden wird und Primatengesuche im Besonderen nur noch mit grösster Zurückhaltung genehmigt werden.
Die Stiftung für das Tier im Recht zeigt sich erleichtert darüber, dass
das rechtliche Instrumentarium zum Schutz von Versuchstieren greift (das
Rekursrecht für die Tierversuchskommission und drei ihrer Mitglieder
wurde auf Initiative des organisierten Tierschutzes eingerichtet) und
die zuständigen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden den Mut zu
tierfreundlichen Entscheidungen zeigen. Auch beglückwünscht die Stiftung
die kantonale Tierversuchskommission und die drei offiziellen
Tierschutzvertreter Claudia Mertens, Dr. Felix Rey und Dr. Gieri
Bolliger für ihren bedeutsamen Erfolg und grossen Einsatz für den Schutz
von Versuchstieren.
- Verwendung von Affen in der wissenschaftlichen Forschung