Besorgniserregender Anstieg von Tierversuchen im Jahr 2005. Stiftung für das Tier im Recht fordert strengere Rahmenbedingungen in der revidierten Tierversuchsverordnung
Die Stiftung für das Tier im Recht ist über den deutlichen Anstieg von Tierversuchen im Jahr 2005 sehr besorgt. Die heute vom Bundesamt für Veterinärwesen veröffentlichten Zahlen der verwendeten Versuchstiere zeigen eine massive Zunahme von über 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr bzw. sogar von über 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2000 auf nunmehr über 550'000. Täglich werden in der Schweiz somit über 1500, oder anders gesagt jede Minute ein Wirbeltier in einem (meist tödlichen) Versuch eingesetzt.
29.06.2006
Insbesondere bei Mäusen (Zunahme um 60'000) und im Bereich der Grundlagenforschung (Zunahme um 25'000) sind hohe Anstiege zu verzeichnen.
Die Zahlen bestätigen leider den internationalen Trend und bedeuten einen herben Rückschritt für die Bestrebungen in Richtung einer versuchstierfreien Forschung. Es fragt sich, wie der Anstieg mit der gesetzlichen Pflicht, Tierversuche auf das unerlässliche Mass zu beschränken, zu vereinbaren sind. Auch zieht die erneute Zunahme die Frage nach sich, ob die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Tierethik bei den Verantwortlichen ebenso stark vorangetrieben wird und sich auf dem neusten Stand befindet wie die tierexperimentellen Anstrengungen.
Die Stiftung für das Tier im Recht will diese bedauerliche Entwicklung nicht einfach hinnehmen und wird sich in Zukunft noch mehr für die generelle Ersetzung von Tierversuchen durch Alternativmethoden einsetzen.
Konkret fordert sie beispielsweise die Abschaffung von
schwerstbelastenden Versuchen, die noch immer 3,5 Prozent aller
Tierversuche bedeuten, oder jeglicher Experimente mit Primaten (siehe
die entsprechende Medienmitteilung vom 22.05.2006).
Im Rahmen der bevorstehenden Vernehmlassung zur revidierten
Tierschutzverordnung wird sich die Stiftung für diese und weitere
Postulate im Sinne eines strengen Tierversuchsrechts stark machen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Dr. iur. Gieri Bolliger unter Telefon 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org.