Stiftung für das Tier im Recht beteiligt sich an der Weiterbildung von UntersuchungsrichterInnen
In der idyllischen Kartause Ittingen (Warth, TG) wurde am 23. und 24. Juni 2006 im Rahmen des Nachdiplomstudiums "Forensik II" der Hochschule für Wirtschaft Luzern (HSW) eine zweitägige Ausbildungsveranstaltung unter dem Titel "Tierschutz / Schutz der menschlichen Gesundheit" durchgeführt. Neben einer Reihe renommierter Tierschutzfachpersonen wie Dr. Paul Witzig (Kantonstierarzt Thurgau), Christine Bohler (Chefin Umwelt der Kantonspolizei Bern) oder Markus Tinner (Stellvertreter des Zürcher Tieranwalts) durfte dabei auch die Stiftung für das Tier im Recht ihren Erfahrungsschatz im Tierschutzrecht in die Weiterbildung von UntersuchungsrichterInnen einbringen.
26.06.2006
Der wissenschaftliche Mitarbeiter der Stiftung, Gieri Bolliger, referierte über den Begriff der Würde der Kreatur und dessen Tragweite im revidierten Tierschutzgesetz sowie über die sog. objektive Tatschwere bei der Beurteilung von Tierschutzdelikten. Daneben konnte er den StrafverfolgungsbeamtInnen die Datenbank der Stiftung mit über 4300 Strafentscheiden vorstellen und deren Bedeutung als wertvolles Hilfsmittel für ihre Alltagsarbeit unterstreichen.
Die Präsentation stiess auf grosses Interesse und fand ihren Abschluss
in einer angeregten Diskussion über die neue Strafbarkeit der Verletzung
der tierlichen Würde.
Die Stiftung für das Tier im Recht freut sich über die spürbare Motivation der TeilnehmerInnen zu einer künftig konsequenteren Verfolgung von Tierschutzdelikten und über die Tatsache, als Referentin bei derartigen Veranstaltungen ihren Teil an die verstärkte Weiterbildung von Tierschutz-Vollzugsorganen beisteuern zu dürfen.