„2. D.A.CH. – Symposium über „Mensch-Heimtier–Beziehung“ in D-Ismaning
Anlässlich des vom deutschen Forschungskreis Heimtiere in der Gesellschaft organisierten Symposiums über Aktuelle Forschung in Deutschland-Österreich-Schweiz durfte die Stiftung für das Tier im Recht über die „Sensibilisierung der Schweizer Strafbehörden für das Heimtier“ referieren.
05.05.2006
Aufgrund der Auswertung ihrer Straffall-Datenbank im Tierschutz kommt sie zum erfreulichen Ergebnis, dass die Schweizer Strafverfolgungsbehörden für die Heimtiere wesentlich stärker sensibilisiert sind, also noch vor etwa acht Jahren. Von den 453 Entscheidungen (das sind Verurteilungen, Abtretungsverfügungen und Freisprüche) im Jahre 2004 betrafen rekordverdächtige 191, also 42,2%, Heimtiere. Der Rest verteilt sich auf landwirtschaftliche Nutztiere, Wildtiere und Versuchstiere. Im Jahr 2003 betrafen dies 35,7% Heimtiere, 2002: 35,1%, 2001 (im Sinne eines kleinen „Ausreißers“): 39.7%, 2000: 35,8%, 1999: 31,2%, 1998: 33,2% und 1997 bloß 29% der Fälle. Einzelheiten ergeben sich aus dem Auswertenden Bericht über die Schweizer Tierstraffälle 1995 – 2004.
Die Stiftung plädiert für gezielte Sensiblisierungskampagnen bei
Vollzugsorganen im Schutz von Heimtieren, etwa gestützt auf ihren
kürzlich von ihr vorgestellten und viel beachteten „Leitfaden für
Vollzugsorgane im Tierschutz – insbesondere bei Hundefällen“.