Umsichtige und vernünftige Massnahmen gegen gefährliche Hunde – Stiftung für das Tier im Recht begrüsst besonnenen Bundesratsentscheid
Die Stiftung für das Tier im Recht nimmt die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen gegen gefährliche Hunde mit tiefer Genugtuung zur Kenntnis. Der Verzicht auf die ursprünglich geplanten (wissenschaftlich unsinnigen) Rassenverbote und Bewilligungspflichten bedeuten einen umsichtigen und vernünftigen Entscheid. Mit der nötigen Besonnenheit wurden tierschützerisch akzeptable Lösungen ausgearbeitet und wird das Augenmerk nun richtigerweise auf verhältnismässige und umsetzbare Massnahmen gelegt, die den Hundehalter verstärkt in die Pflicht nehmen
12.04.2006
Die nun beschlossenen Massnahmen (Verbot der Aggressionszucht, Meldepflicht für Beissunfälle etc.) sind aus der Sicht des Tierschutzes sinnvoll. Ebenfalls begrüssenswert ist die Prüfung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für Hundehalterinnen und -halter, wie sie die Stiftung für das Tier im Recht bereits seit langem fordert.
Die Stiftung für das Tier im Recht hofft nun, dass jene Kantone mit inhaltlich stark überschiessenden Hundegesetzgebungen Wort halten und ihre übermässig restriktiven und tierschutzwidrigen Bestimmungen so schnell wie möglich an die angemessenen Vorgaben des Bundes angleichen.
Nur mit einer in diesem Sinne transparenten, sauberen und einheitlichen
Lösung ist ein unübersichtlicher und uneinheitlicher Dschungel
verschiedener kantonaler Hundegesetzgebungen zu verhindern.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Dr. iur. Antoine F. Goetschel oder Dr. iur. Gieri Bolliger unter Telefon: 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org.