Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes. Aufrechterhalten der generellen Maulkorb- und Leinenpflicht für Rassen ist unverhältnismässig. TIR wiederholt Forderung nach einheitlichem Bundes-Hundegesetz
Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst die Bestrebungen des Zürcher Regierungsrats zur Revision des kantonalen Hunderechts. Namentlich die geplante Meldepflicht für Bissverletzungen von Menschen sowie deren zentrale Registrierung stellen wichtige praxistaugliche Ansätze für die Verbesserung des überholten kantonalen Hundegesetzes dar. Sehr aufgeschlossen gegenüber steht die Stiftung auch einer einheitlichen Verhaltensbeurteilung von auffällig gewordenen Hunden und der Möglichkeit, gegen diese wirklich als gefährlich beurteilten Tieren und deren Halter angepasste Massnahmen zu ergreifen
23.03.2006
Bedauert wird hingegen das Aufrechterhalten des pauschalen Leinen- und Maulkorbzwangs für vier Hunderassen auf öffentlichem Grund. Ausnahmen sollen ab April lediglich unter strengen Voraussetzungen bewilligt werden. Die Stiftung für das Tier im Recht erwartet, dass beim Erteilen von Ausnahmen vermehrt tierschützerische Aspekte berücksichtigt und die unverhältnismässigen Restriktionen im Einzelfall grösstenteils aufgehoben werden.
Die Mensch-Hund-Beziehung darf nicht bloss aus sicherheitspolizeilichem Blickwinkel beurteilt werden, sondern auch aus tierschützerischen und tierschutzrechtlichen. Um dies anzustreben, fordert Stiftung für das Tier im Recht den Einsitz des organisierten Tierschutzes in der für den Gesetzesentwurf verantwortlichen Expertengruppe.
Um die Bevölkerung angemessen vor gefährlichen Hunden zu schützen und dabei unübersichtliche und uneinheitliche kantonale Gesetzgebungen zu vermeiden, halt die Stiftung für das Tier im Recht an ihrem Vorschlag eines einheitlichen "Bundesgesetzes zum Schutz vor und von Hunden" fest (vgl. Newsmeldung vom 1.02.2006).
Damit könnten überschiessende kantonale Vorschriften (wie teilweise auch
die kantonal-zürcherischen) verhindert werden. Eine möglichst rasche
hierfür notwendige Verfassungsänderung scheint vor dem Hintergrund der
derzeitigen Volkssensibilität für das Thema durchaus realistisch.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Dr.
iur. Antoine F. Goetschel oder Dr. iur. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter
bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung für das Tier im Recht
unter Telefon: 043 443 06 43, info@tierimrecht.org und werfen einen Blick auf www.tierschutz.org.