Massnahmen gegen gefährliche Hunde untauglich und verfassungswidrig
13.01.2006
Auch darf dem Halten von Hunden durchaus der Charakter des Grundrechts auf Persönliche Freiheit zugesprochen werden. Schliesslich wird die Hundehaltung heute von einer breiten Bevölkerungsschicht als selbstverständlich angesehen und als elementare Erscheinung der Persönlichkeitsentfaltung anerkannt. Ein Verbot ganzer Rassen wird auch diesem Umstand nicht gerecht.
Da die vorgeschlagenen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden mit Tierschutz wenig bis nichts zu tun haben, ist die geplante Aufnahme in die dem Schutz von Tieren gewidmete Tierschutzverordnung verfehlt. Der Bund hat ohnehin keine Kompetenz zum Erlass gesamtschweizerischer Bestimmungen zum Schutz vor gefährlichen Tieren. Der Bereich der Sicherheitspolizei fällt nach wie vor in die alleinige Zuständigkeit der Kantone.
Für eine gesamtschweizerische Regelung müsste durch eine
Verfassungsrevision die Bundeskompetenz erst noch begründet werden. Das
geplante Massnahmenpaket ist somit auch verfassungswidrig.
Die Stiftung für das Tier im Recht ist sich der Hitze der Diskussion um gefährliche Hunde bewusst. Und sie ist kürzlich auf das folgende Zitat aus Gottfried Kellers „Ursula“ gestossen, das ganz gut passt:
„Die Auslegung und Durchführung des Friedenstraktates verursachte bald genug neue Schwierigkeiten und Anstösse an allen Enden, so gutmeinend und vorzüglich in an sich rechtlicher und eidgenössischer Hinsicht das Instrument abgefasst war, trotzdem es im Feldlager entstanden. Denn wo die Zeiten ineinanderströmen und die Leidenschaften, die reinen und die unreinen, darauf einherfahren, sind die Rechtsleute schwache Dammwächter.“
- Artikel in der online Ausgabe des Tages-Anzeigers vom 13.01.2006 "Hundehalter reagieren mit Skepsis"
- Beitrag auf Radio Basilisk vom 13.1.06 zum Thema Pitbull-Verbot mit Interview Gieri Bolliger
- Beitrag auf Radio Zürisee vom 13.1.06 zum Thema Pitbullverbot mit Interview Gieri Bolliger