Bessere Rechtsstellung der Tiere im Fürstentum Liechtenstein?
Die Stiftung für das Tier im Recht als eine auf Tierschutzrecht spezialisierte wissenschaftlich tätige Organisation begrüsst dem Grundsatz nach Fortschritte zur Verbesserung des Tierschutzrechts im Fürstentum Liechtenstein.
30.05.2005
Endlich erhalten Vollzugsorgane im Tierschutz Zutritt zu Stallungen, wie dies, auf Druck der Stiftung für das Tier im Recht bzw. ihrer Vororganisation bereits 1991 in der Schweiz realisiert worden ist. Auch dienen klarere Strafnormen dem erleichterten Gesetzesvollzug.
Unbefriedigt zeigt sich die Stiftung für das Tier im Recht von der Schaffung des Amtes eines "Tierschutzbeauftragten" mit beschränktem Wirkungsbereich. Die Einengung des Tierschutzbeauftragten auf das Verwaltungsrecht insbesondere in Bewilligungsverfahren, entspricht zwar dem neuen österreichischem Modell seit anfangs 2005.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Stiftung für das Tier im Recht
über die Auswertung sämtlicher (dem Bundesamt gemeldeten)
Strafentscheide im Tierschutz 1993 - 2003 belegt allerdings, dass in den
Kantonen mit Tieranwalt (Zürich) oder einer (rechtsstaatlich allerdings
nicht unbedenklichen) Parteistellung zumindest des Amtes im
Strafverfahren, die Anzahl von Tierschutzfällen bis zu fünf Mal höher
ist als in den anderen Kantonen.
Zur besseren Durchsetzung des
Tierschutz-Strafrechts hält die Stiftung an der Forderung einer (seit
1992 im Kanton Zürich amtenden und aktuell für die ganze Schweiz
geforderten) Tieranwaltschaft fest. Nur so erhält das Tier im
Strafverfahren eine Parteistellung und eine Stimme.
Durch die nötige
Sachkunde im komplexen Recht des Tierschutzes mitsamt den
veterinärmedizinischen Implikationen erhalten die Staatsanwaltschaft und
das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen eine
kostengünstige und effiziente Unterstützung bei ihrer anspruchsvollen
Aufgabe, TierquälerInnen das Handwerk zu legen.