Verzögerte Behandlung des TSchG in der nationalrätlichen Kommission
Die Kommission für Weiterbildung, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats hat am 18. Februar 2005 verlauten lassen, dass die Plenumsberatung zur Revision des eidgenössischen Tierschutzgesetzes nicht wie vorgesehen in der Frühlings-, sondern erst in der Sommersession 2005 stattfinden kann.
21.02.2005
Aus Überlegungen des Tierschutzrechts ist die Verzögerung zu
begrüssen, da sich die WBK offenbar ihrer grossen Verantwortung bei der
Ausarbeitung des revidierten Tierschutzgesetzes bewusst ist und auch
unter erheblichem Zeitdruck keine "Schnellschüsse" produzieren will.
Dass der Gesetzgebungsauftrag ernst genommen wird, zeigen auch einige
positive Punkte, die von der WBK des Nationalrats zusätzlich in den
Gesetzesvorschlag aufgenommen wurden, wie insbesondere eine absolute
Fahrzeitbeschränkung für innerstaatliche Tiertransporte und die
Streichung der vom Ständerat vorgesehenen zweijährigen Fristverlängerung
bei der Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration. Ob
der (wieder) in die Vorlage aufgenommene Straftatbestand der
Würdeverletzung überhaupt praktikabel ist und vor dem Grundsatz "keine
Strafe ohne (klares) Gesetz" standhält, muss die Zukunft weisen. Aus
rechtspolitischen Überlegungen fraglich scheint ausserdem, ob die -
selbstverständlich zu begrüssende - Deklarationspflicht für tierliche
Produkte tatsächlich Gegenstand des Tierschutzgesetzes bilden soll.
Abschliessend anzumerken bleibt der je länger desto grotesker anmutende Umstand, dass es offenbar die Aufgabe des – teilweise durchaus sehr wohlwollenden und tierschutzorientierten – Parlaments ist, den unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten von Beginn weg ungenügenden Entwurf des Bundesrats für ein neues Tierschutzgesetz zu verbessern. Wie von der Stiftung für das Tier im Recht bereits vor mehr als zwei Jahren festgestellt, hätte sich eine Rückweisung an die Verwaltung mit dem Auftrag einer gründlichen Überarbeitung schon bei Veröffentlichung des Entwurfs aufgedrängt. (vgl. hierzu Antoine F. Goetschel/Gieri Bolliger, Weshalb neu, wenn nicht besser? Überlegungen zur Revision des Tierschutzgesetzes, in: NZZ 14.2.2003, S. 15).