Hilfe für ukrainische Tiere und Flüchtende mit Heimtieren
Flüchtende mit Heimtieren aus der Ukraine
Das BLV hat am 24. März 2022 weitere vorübergehende Lockerungen in Bezug auf die Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine beschlossen:
Das Risiko einer Tollwuteinschleppung wird als gering eingeschätzt, da ein grosser Teil der mitgenommenen Heimtiere gegen Tollwut geimpft ist oder keinen Kontakt zu Wildtieren hatte. Das BLV folgt somit der Einschätzung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) vom 1. März 2022.
Wichtig bleibt, dass alle Tiere bei der Ankunft registriert werden und erfasst wird, ob sie gegen Tollwut geimpft sind. Hunde und Katzen, die nicht geimpft sind, oder Zweifel bestehen, werden geimpft.
Tiere mit genügendem Impfschutz gegen Tollwut, die nicht zusammen mit ihren Haltern untergebracht werden können, können bei privaten Pflegestellen aufgenommen werden.
Flüchtende mit Heimtieren müssen das auf der Website des BLV aufgeschaltete Formular ausfüllen und an petsukraine@blv.admin.ch senden. Mitzuliefern sind der allenfalls vorhandene Nachweis, dass das Tier gechippt ist (betrifft nur Hunde) und eine über 120 Tage zurückliegende Tollwutimpfung hat, sowie der Nachweis eines Antikörpertests (Titer-Test).
Viele Tierarztpraxen und gewisse Kantone übernehmen für die Blutentnahme und das nachträgliche Chippen die Kosten. Für nähere Informationen hierzu sind die zuständigen kantonalen Veterinärämter zu kontaktieren. Die Kosten für die Analysen der Tollwut-Titer-Tests werden vom BLV übernommen.
Alle Hunde werden nach der Meldung an das BLV bzw. die kantonale Veterinärbehörde bei AMICUS, der nationalen Datenbank für Hunde, registriert. Die Registrierungskosten werden von der Identitas AG übernommen.
Folgende Verhaltensregeln sind mit Heimtieren aus der Ukraine zu beachten (siehe Merkblatt des BLV auf Englisch und Ukrainisch), wobei die zuständige kantonale Veterinärbehörde bei nachweislich genügendem Tollwutimpfschutz von diesen Massnahmen absehen kann:
- Hunde sind stets an der Leine zu führen;
- Katzen sind ausschliesslich drinnen zu halten;
- Die Tiere dürfen nur zu jenen Menschen, die aus dem gleichen Haushalt stammen, Kontakt haben;
- Die Tiere dürfen draussen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden;
- Der kantonale Veterinärdienst ist sofort zu informieren, falls das Tier verschwindet, aggressives Verhalten zeigt, jemanden beisst oder krank wird
Bei Tollwutverdacht müssen die Tierhaltenden (inkl. Pflegestellen) also umgehend die kantonalen Veterinärbehörden kontaktieren. In diesem Fall dürfen die Tiere nur von gegen Tollwut geimpften Personen versorgt werden. Im Kanton Zürich sind hierfür neben dem Veterinäramt nur der Zürcher Tierschutz und das Tierheim Pfötli geeignet (siehe hier).
Private Unterbringung in der Schweiz
Private Unterkünfte für Mensch und Tier aus der Ukraine
Freiwillige aus der DACH-Region, die ukrainischen Flüchtenden und ihren Heimtieren eine Unterkunft bieten möchten, können sich beim deutschen Haustierzentralregister TASSOanmelden und angeben, wie viele Personen und Tiere sie aufnehmen können.
Haftungsrechtliche Überlegungen für private Pflegestellen
Freiwillige, die eine Pflegestelle für Heimtiere von ukrainischen Geflüchteten bieten möchten, können sich bei den kantonalen Behörden (Gemeinde oder kantonales Veterinäramt) melden.
In Bezug auf diese Tiere sind die privaten Pflegestellen grundsätzlich als Tierhalter im haftungsrechtlichen Sinne zu verstehen. Als Tierhalter (Art. 56 Abs. 1 OR) gilt grundsätzlich, wer über ein Tier die konkrete Verfügungsmacht hat und daher auch tatsächlich in der Lage ist, Schadensverursachungen zu verhindern. Unerheblich ist dabei, wer Eigentümer des Tieres ist. Qualifiziert sich eine Pflegestelle als Tierhalterin, und es kommt beispielsweise zu einem Beiss- oder Schadensvorfall, kann die Pflegestelle haftbar gemacht werden. Selbstverständlich ist die Haftpflicht vom Einzelfall abhängig. Zur Absicherung gegen böse Überraschungen empfiehlt es sich, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen oder dies bei der bestehenden Versicherungen abzuklären, falls eine solche vorhanden ist.
Spenden für in der Ukraine verbliebene Tiere
Zudem führt die europäische Dachorganisation für Tierschutz, Eurogroup for Animals, folgende Organisationen auf, die Tieren vor Ort in der Ukraine helfen:
- Deutscher Tierschutzbund - Shelter Tierschutzzentrum Odessa
- Humanny Pokrok spendet 100% ihrer e-shop Einnahmen für die Ukraine
- Open Cages
- LAV
- Společnost pro zvířata
- GATO – Animal protection and advocacy Lithuania
- World Horse Welfare - British Equestrians for Ukraine Fund