TIR beantwortet rechtliche Fragen zum Dogsharing
Immer mehr hundeinteressierte Menschen, denen die Zeit für die artgerechte Haltung eines Vierbeiners fehlt, teilen sich die Betreuung eines Hundes mit einer oder mehreren anderen Personen. Die "Tierwelt" beschäftigt sich in ihrer neuesten Ausgabe mit dem sogenannten Dogsharing und fragt Andreas Rüttimann von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), was die Parteien aus rechtlicher Sicht beachten sollten.
04.01.2006
Insbesondere bei arbeitstätigen Personen, die ihren Hund nicht mit an den Arbeitsplatz mitnehmen können, wird Dogsharing immer beliebter. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Vierbeiner jederzeit angemessen betreut wird und nicht alleine zu Hause warten muss, bis sein Halter von der Arbeit zurückkehrt. Eine solche Hundehaltung wäre auch aus tierschutzrechtlicher Sicht problematisch.
Beim Dogsharing stellen sich allerdings verschiedene rechtliche Fragen. Andreas Rüttimann, rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter der TIR, erklärt in einem Interview in der Zeitschrift "Tierwelt", worauf die Personen, die sich die Betreuung eines Hundes teilen, zu achten haben.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich beispielsweise, einen
schriftlichen Vertrag abzuschliessen, in dem die Rechte und Pflichten
der Parteien genau festgehalten werden. Geregelt werden sollten darin
etwa die Aufteilung der Betreuungszeiten und der Kosten oder wie
vorzugehen ist, wenn eine Partei den Hund nicht mehr halten kann. Lesen
Sie hier das vollständige Interview.
Anzumerken bleibt, dass auch
ein Hund eine stabile Partnerschaft mit einer Person braucht, auf die
er sich verlassen kann. Das Teilen eines Tieres mit diversen, oft
wechselnden Leuten kann sich daher negativ auf sein Wohlbefinden
auswirken, weshalb Dogsharing einer sorgfältigen Planung und Beobachtung
bedarf.