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Veröffentlichungen - Pressemitteilungen

 

Grosse Enttäuschung: Ständerat lehnt Pelzimportverbot ab

01.03.2011
 
Entgegen dem positiven Votum des Nationalrats vom Dezember 2010 hat der Ständerat ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzerzeugnisse heute abgelehnt. Die Schweiz hat es damit verpasst, ein deutliches Zeichen gegen die Missstände in der internationalen Pelzproduktion zu setzen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist über den Ständeratsentscheid tief enttäuscht.

Am 1. Dezember 2010 stimmte der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative von Pascale Bruderer (SP/AG) über ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte mit klarer Mehrheit zu. In einem Rechtsgutachten haben der WTO-Spezialist Dr. Nils Stohner und die TIR dargelegt, dass ein solches Verbot nicht nur aus Tierschutzgründen dringend geboten, sondern auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre.

Ein von Swissfur in Auftrag gegebenes Gegengutachten von Prof. Dr. Thomas Cottier kommt zwar zu einem gegenteiligen Ergebnis, bestätigt das TIR-Gutachten jedoch weitestgehend. Trotzdem empfahl die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) die Parlamentarische Initiative zur Ablehnung. Dieser Auffassung folgend lehnte der Ständerat den Vorstoss heute ab.

Die TIR bedauert diesen Entscheid zutiefst. Er zeigt ein erhebliches Defizit im schweizerischen Tierschutzrecht in aller Deutlichkeit auf: Produkte, die mittels hierzulande verbotener und als tierquälerisch eingestufter Praktiken erzeugt werden, dürfen ungehindert importiert werden. Die vom Parlament bereits verabschiedete Deklarationspflicht greift zu kurz, weil sie nicht verhindert, dass weiterhin tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte in der Schweiz verkauft werden.

In der Diskussion um die Anhebung der Tierschutzstandards innerhalb der EU hätte das eidge-nössische Parlament mit dem Importverbot ein starkes Zeichen setzen können. Diese Chance wurde leider verpasst. Die TIR wird sich jedoch weiterhin dafür stark machen, dass Tierqualpro-dukte nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen.

Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte:

Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, unter 076 369 31 69 oder
Vanessa Gerritsen, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der TIR, unter 043 443 06 43

 
Weitere Informationen:
» Medienmitteilung vom 1.3.2011 als PDF
» Die GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte - Rechtsgutachen von Dr. iur. Nils Stohner und Dr. iur. Gieri Bolliger (TIR)
» TIR-Newsmeldung vom 1.12.2010: TIR hoch erfreut: Nationalrat befürwortet Pelzimportverbot
 

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