Grosse Enttäuschung: Ständerat lehnt Pelzimportverbot ab
01.03.2011
Entgegen dem positiven Votum des
Nationalrats vom Dezember 2010 hat der Ständerat ein Importverbot für
tierquälerisch hergestellte Pelzerzeugnisse heute abgelehnt. Die Schweiz
hat es damit verpasst, ein deutliches Zeichen gegen die Missstände in
der internationalen Pelzproduktion zu setzen. Die Stiftung für das Tier
im Recht (TIR) ist über den Ständeratsentscheid tief enttäuscht.
Am
1. Dezember 2010 stimmte der Nationalrat der Parlamentarischen
Initiative von Pascale Bruderer (SP/AG) über ein Importverbot für
tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte mit klarer Mehrheit zu. In einem
Rechtsgutachten haben der WTO-Spezialist Dr. Nils Stohner und die TIR
dargelegt, dass ein solches Verbot nicht nur aus Tierschutzgründen
dringend geboten, sondern auch mit den internationalen
Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre.
Ein von
Swissfur in Auftrag gegebenes Gegengutachten von Prof. Dr. Thomas
Cottier kommt zwar zu einem gegenteiligen Ergebnis, bestätigt das
TIR-Gutachten jedoch weitestgehend. Trotzdem empfahl die Kommission für
Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) die
Parlamentarische Initiative zur Ablehnung. Dieser Auffassung folgend
lehnte der Ständerat den Vorstoss heute ab.
Die TIR bedauert
diesen Entscheid zutiefst. Er zeigt ein erhebliches Defizit im
schweizerischen Tierschutzrecht in aller Deutlichkeit auf: Produkte, die
mittels hierzulande verbotener und als tierquälerisch eingestufter
Praktiken erzeugt werden, dürfen ungehindert importiert werden. Die vom
Parlament bereits verabschiedete Deklarationspflicht greift zu kurz,
weil sie nicht verhindert, dass weiterhin tierquälerisch erzeugte
Pelzprodukte in der Schweiz verkauft werden.
In der Diskussion
um die Anhebung der Tierschutzstandards innerhalb der EU hätte das
eidge-nössische Parlament mit dem Importverbot ein starkes Zeichen
setzen können. Diese Chance wurde leider verpasst. Die TIR wird sich
jedoch weiterhin dafür stark machen, dass Tierqualpro-dukte nicht mehr
in die Schweiz eingeführt werden dürfen.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte:
Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, unter 076 369 31 69 oder Vanessa Gerritsen, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der TIR, unter 043 443 06 43