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Sühneverfahren bei Zivilstreitigkeiten

10.06.2009
 
Im Zusammenhang mit Tieren kommte es unter Privaten - zu denen auch Tierheime, Züchter, Zoofachgeschäfte etc. gezählt werden - immer wieder zu Streitigkeiten. So beispielsweise, wenn ein gekauftes Tier einen Mangel aufweist, den der Verkäufer bestreitet, oder wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht bezahlt. Ebenso können Vermieter und Mieter in Streit darüber geraten, ob der Mieter einen Hund halten darf oder eine an der Hauswand angebrachte Katzenleiter wieder entfernen muss. Oder die Ehepartner vermögen sich bei der Scheidung nicht zu einigen, wer das gemeinsame Heimtier zu sich nimmt.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten sollten die Parteien immer zuerst versuchen, den Konflikt untereinander einvernehmlich zu lösen.Oftmals lassen sich entsprechende Konflikte im Rahmen eines klärenden Gesprächs lösen. Sind die Fronten schon verhärtet, kann auch ein Mediator beigezogen werden. Finden die Parteien in einem klärenden Gespräch jedoch keine Lösung, muss der Konflikt in einem Zivilprozess bereinigt werden. Bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, ist in den meisten Kantonen aber ein sogenanntes Sühneverfahren vorgesehen. Das Ziel der Sühneverhandlung ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbei zu führen und damit ein kostspieliger, nerven- und zeitraubender Prozess vor Gericht zu vermeiden. Sind jedoch alle aussergerichtlichen Bestrebungen fehlgeschlagen, können rechtliche Schritte eingeleitet bzw. eine Zivilklage beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

Der Beizug eines Anwalts lohnt sich meist nur in komplizierten Fällen, wenn es um hohe Geldsummen geht oder wenn auch die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist. Im Sühneverfahren und bei geringem Streitwert ist ein Anwalt in der Regel nicht notwendig. Bevor man sich jedoch für den Beizug eines Anwalts entscheidet, sollte man sich aber mit entsprechenden Ratgebern und mit Hilfe des Internets selbst einen Überblick über die Rechtslage verschaffen. Einzelne Tierschutzorganisationen - so beispielsweise die Stiftung für das Tier im Recht (unter dem Symbol der orangefarbenen Eule) - sowie Gemeinden und verschiedene private Institutionen bieten unentgeltliche Rechtsberatungen an. Reichen diese Informationen nicht aus und zeichnet sich keine einvernehmliche Lösung mit der Gegenpartei ab, kann der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts sinnvoll sein.

Die Stiftung für das Tier im Recht für eine Liste mit auf Tierfälle spezialisierten Anwältinnen und Anwälten, die sie auf Anfrage hin vermitteln.


 
Weitere Informationen:
» Forderung Sühneverfahren (TIR-Musterformular; PDF)
» www.tierimrecht.org - Zivilprozess
 

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