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Testamentsklausel

09.06.2009
 
Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, testamentarische Klauseln zugunsten von Tieren juristisch klar zu formulieren. Eine solche könnte nach schweizerischem Recht etwa wie folgt lauten:

«Meine gesetzlichen Nachkommen schliesse ich vom Erbrecht aus. Meine pflichtteilsgeschützten Erben setze ich auf den Pflichtteil. Die frei verfügbare Quote soll meiner Tochter Alexandra zukommen. Der auf sie entfallende Teil der Erbschaft ist mit der Auflage belastet, dass sie für angemessenen und tiergerechten Unterhalt und Pflege meines Katers «Jonny» für die Dauer dessen Lebens aufkommt. Hierzu hat Alexandra monatlich den Betrag von 250 Franken zur Deckung der entstehenden Auslagen für Nahrung, Pflege, allfällige Unterkunft und Tierarzt aufzubringen. Mit der Überwachung dieser Auflage beauftrage ich im Rahmen einer beschränkten Willensvollstreckung den Tierschutzverein X, dem ich hiermit bedingungslos den Betrag von x Franken vermache.»


Das handschriftliche Testament hat durchgängig von Hand geschrieben, datiert, mit dem Ort der Ausstellung zu versehen und eigenhändig unterzeichnet zu sein.

Informationen Tiere im Erbrecht

 
Weitere Informationen:
» Testament (TIR-Musterformulierung; PDF)
 

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