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Zürcher Kantonsrat in der Verantwortung für das Tier – TIR ruft zur Beibehaltung des Amts des Tieranwalts auf

05.07.2010
 
Aus der Sicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) nimmt der Kanton Zürich mit seinem Tieranwalts-Modell eine Vorreiterrolle ein. Die Delegation der Verantwortung für das Wohl der Tiere an die Institution Tieranwalt hat sich seit 18 Jahren hervorragend bewährt. Die Abschaffung des Tieranwalts hätte zur Folge, dass diese Verantwortung an den Kantonsrat zurückfällt.
Mit der Ablehnung der Parlamentarischen Initiative Zanetti und einem gleichzeitigen Auftrag an die Kantonsregierung zur Schaffung der minimalen gesetzlichen Grundlagen kann der Kanton Zürich an seinem fortschrittlichen Konzept festhalten.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Dr. iur. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, unter 043 443'06'43 oder 076 369'31'69
 
 

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