Die Stiftung in der parlamentarischen Debatte zum neuen eidgenössischen Tierschutzgesetz
Im Laufe dieses Jahres wird das eidgenössische Tierschutzgesetz aus dem Jahre 1978/1981 einer Totalrevision unterzogen. Die Stiftung für das Tier im Recht stellt der bundesrätlichen Vorlage einen eigenen Vorschlag entgegen, der unter anderem jahrzehntealte Forderungen enthält: so zum Beispiel den Schutz des Lebens von Tieren, teilweise den Schutz von Wirbellosen, den Sachkundenachweis von Tierhaltenden (d. h. den Nachweis, dass Tierhaltende über genügend Kenntnisse ihres Tieres verfügen), eine Abkehr von solchen Tierversuchen, die für die Versuchstiere gravierende Folgen haben, eine Vereinheitlichung der Strafen bei der Missachtung des Tierschutzgesetzes, die Bestrafung von Sodomie sowie die Einführung einer kantonalen Tieranwaltschaft. In Zusammenarbeit mit tierschützerischen und tiernahen Organisationen sollen diese oder ähnliche Vorschläge in die parlamentarische Debatte eingebracht werden.