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Tierschutzrecht - Schweiz

 
16.12.2005

Revision des eidg. Tierschutzgesetzes 2001 - 2005

 
Nach langer Debatte wurde das neue eidgenössische Tierschutzgesetz heute von National- und Ständerat angenommen. Die Stiftung für das Tier im Recht ist über den definitiven Wortlaut zumindest teilweise befriedigt. Verschiedene Fortschritte wurden erzielt, so etwa die Verlängerung der Verjährungsfristen im Tierschutzstrafrecht, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration oder der Auftrag an den Bundesrat, die Aus- und Weiterbildung von Tierhaltern zu reglementieren. Sehr zu begrüssen ist auch Art. 26 Abs. 1 lit. a des neuen Tierschutzgesetzes, wonach die Verletzung der tierlichen Würde künftig strafbar sein wird. Bedeutend ist dies insbesondere im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen mit Tieren (Zoophilie), die künftig generell verboten sein werden, wie dies die Stiftung für das Tier im Recht schon seit langem gefordert hat. Die Bestimmung bedeutet eine fundamentale Grundlage für die Umsetzung des Schutzes der Würde der Kreatur, der bereits seit 1992 auf Verfassungsebene statuiert ist. Es spricht für den Schweizer Gesetzgeber, dass er endlich den Mut zeigte, dieses jahrzehntelange Tabuthema aufzugreifen und Sexu­alität mit Tieren generell zu verbieten.

Gesamthaft kann trotz dieser erfreulichen Punkte lediglich von einem halbwegs gelungenen Gesetz gesprochen werden, da eine Reihe zentraler Tierschutzpostulate keinen Eingang in den Erlass gefunden hat. Bedauerlich ist etwa, dass das Gesetz auch in Zukunft nur Wirbeltiere schützt sowie den Lebensschutz von Tieren und das damit verbundene Verbot des ungerechtfertigten Tötens nicht aufgenommen hat. Auch auf die von der Stiftung für das Tier im Recht vehement geforderte flächendeckende Einführung von TieranwältInnen wurde (vor allem aus föderalistischen Überlegungen) verzichtet. Hiermit wurden grosse gesetzgeberische Chancen verpasst und wird das voraussichtlich Mitte 2007 in Kraft tretende neue Schweizer Tierschutzgesetz in verschiedenen Punkten von Anfang an beträchtlich hinter den Erlassen unserer Nachbarstaaten hinterher hinken.

Damit das neue Gesetz den Tieren auch wirklichen Schutz gewährt, bedarf es jetzt einer griffigen Umsetzung. In der Verantwortung sind in erster Linie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die Kantone. Vom BVET wird nun die Vorlage einer restriktiven Ausführungsverordnung zum neuen Tierschutzgesetz gefordert. Die Stiftung für das Tier im Recht hofft in diesem Zusammenhang, dass das BVET Wort hält und alle im Rahmen der TSchG-Revision gemachten Zusicherungen tatsächlich in die neue Tierschutzverordnung aufnimmt. Anderseits sind die Kantone in der Pflicht, ihre kantonale Ausführungsgesetzgebung so schnell wie möglich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen und für griffige Vollzugsstrukturen im Tierschutzrecht zu sorgen. Nicht zuletzt gehört hierzu die Einführung von Tieranwaltschaften oder ähnlichen Institutionen zur Wahrnehmung tierlicher Interessen in Rechtsverfahren. Nachdem das eidgenössische Parlament die entsprechende Kompetenz ausdrücklich den Kantonen überlassen hat, erwartet die Stiftung für das Tier im Recht diesbezüglich rasche Fortschritte auf kantonaler Ebene.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte

Dr. iur. Antoine F. Goetschel oder Dr. iur. Gieri Bolliger unter Telefon: 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org.

 
Weitere Informationen:
» Das am 16. Dezember 2005 von den eidgenössischen Räten angenommene - voraussichtlich ab Mitte 2007 in Kraft tretende - neue Tierschutzgesetz
» Nationalrat in Schlussabstimmung mit 166 gegen 22 Stimmen für neues Tierschutzgesetz (16.12.05)
» Ständerat in Schlussabstimmung einstimmig für neues Tierschutzgesetz (16.12.05)
» Verletzung der tierlichen Würde und Sex mit Tieren werden nun doch strafbar (7.12.05)
» Debatte im Nationalrat vom 30.11.05 / Differeinzbereinigung
» Zur laufenden Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes (27.9.2005)
» 20Minuten vom 28.9.2005
» Beratungen im Ständerat vom 27.9.2005
» Brief der Stiftung für das Tier im Recht an die Mitglieder des Ständerates, 22.9.2005
» Brief der Stiftung für das Tier im Recht an die Mitglieder der Ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK/s), 16.8.2005
» Stand TSchG 15. Juni 2005
» Zur laufenden Revision des Schweizer TSchG (mitg. 9.6.05)
» Debatte im Nationalrat vom 9. Juni 2005
» Debatte im Nationalrat vom 8. Juni 2005
» "Kein Platz mehr für kantonale Tieranwälte“ – Medienmitteilung TIR vom 13.6.2005
» Brisante Veröffentlichung zum Rückgang von Tierschutz-Straffällen 2004!
» Medienmitteilung Stiftung für das Tier im Recht zum Entwurf TSchG, 3.5.2005
» Zur laufenden Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes - Paket geschnürt für den Nationalrat
» Verzögerte Behandlung des TSchG in der nationalrätlichen Kommission, 21.2.2005
» Medienmitteilung der nationalrätlichen WBK vom 31.1.2005 zur Revision
» "Kein Gesetz über Sex mit Tieren" - Berner Zeitung vom 29. Januar 2005
» Zum Diskussionsstand der nationalrätlichen WBK vom 26. Oktober 2004 (PDF)
» Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 25. Oktober 2004
» Ländervergleich TSchG für nationalrätliche WBK am 21. Oktober 2004 (PDF)
» Die Stiftung für das Tier im Recht vor der nationalrätlichen WBK am 21. Oktober 2004 (PDF)
» Die Diskussion im Ständerat vom 6. Oktober 2004
» Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht zum TSchG vom 27. September 2004 - Fassung WBK S (PDF)
» Medienmitteilung Parlament "Tierschutzdossier bereit für den Ständerat" vom 10. September 2004
» Durchgezogene Zwischenbilanz der Stiftung für das Tier im Recht zur TSchG-Revision vom 23. August 2004 (DOC)
» Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 18. August 2004
» "Tierschutz wird verwässert" Neue Luzerner Zeitung vom 28. Juli 2004 (PDF)
» Artikel Sonntagszeitung vom 13. Juni 2004 (PDF)
» Gesetzesvorschlag für ein tiergerechteres, innovatives und realisierbares Tierschutzgesetz (TSchG/TIR) vom 4. Juni 2004 (PDF)
» Pressemitteilung des Bundesrats zur Volksinitiative "Tierschutz-Ja" vom 7. Juni 2004 (DOC)
» Neue Zürcher Zeitung vom 14. Februar 2003
» SDA-Meldung im Tages Anzeiger vom 8. Juni 2004 (DOC)
» Vorschlag Bundesrat vom 9. Dezember 2002 (PDF)
» Botschaft des Bundesrates vom 9. Dezember 2002 (PDF)
» Aktuelles TSchG vom 9. März 1978 / 2. Dezember 2003 (PDF)
» Aktuelle TSchV vom 27. Mai 1981 / 27. Juni 2001 (PDF)
» Vernehmlassung Stiftung für das Tier im Recht 2001 (PDF)
 
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