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Tierschutzrecht - Schweiz - Hunde-Recht

 

Kanton Schwyz

 
29.01.2008
 
1. Geltendes Hunderecht

2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht

  • Hunde sind so zu halten, dass sie weder Personen noch Tiere gefährden oder belästigen (§ 1 Abs. 1 Hundegesetz/SZ).
  • Für Hundehalter ist der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung obligatorisch (§ 1 Abs. 3 Hundegesetz/SZ).
  • In öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr sind Hunde an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Hunde beim Viehtrieb (§ 2 Abs. 1 Hundegesetz/SZ).
  • Personen, die wiederholt wegen Übertretung der Vorschriften des kantonalen Hundegesetzes oder wegen Missachtung von Anordnungen oder Verfügungen des Gemeinderats bestraft worden sind, kann der Gemeinderat die Hundehaltung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verbieten (§ 10 Abs. 2 Hundegesetz/SZ).
  • Der Gemeinderat ist befugt, zum Schutz von Personen und Sachen gegen Beeinträchtigung oder Gefährdung durch Hunde örtlich begrenzte Verbote und Gebote zu erlassen und auf deren Missachtung Strafe anzudrohen (§ 11 Abs. 1 Hundegesetz/SZ).

 3. Geplante Gesetzesänderungen bezüglich "gefährliche Hunde"

  • Im Rahmen der Veterinärgesetzgebung der Urkantone ist eine gegenseitige Anpassung der kantonalen Hundegesetzgebungen geplant. Ziel ist es, eine für sämtliche Urkantone (UR, SZ, NW, OW) geltende Hundegesetzgebung auszuarbeiten, wobei das Hundegesetz NW als Grundlage dienen soll. Primär sollen dabei die Hundeverwahrungs- und Hundetötungsbe-stimmungen gestrichen werden. Konkrete Massnahmen gegen "gefährliche Hunde" sind nicht vorgesehen. Mit der Ausarbeitung einer einheitlichen Gesetzgebung darf frühestens in zwei Jahren gerechnet werden.

Die Stiftung für das Tier im Recht ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen politischen Vorstösse und der in einigen Kantonen beinahe täglich ändernden Sachlage zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden.

 
 
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