2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht
Das am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Gesetz über die Hundehaltung (HHG) verbietet das Halten, Züchten, Verwenden, Ab- und Weitergeben von Pitbulls grundsätzlich (abgesehen von der vorübergehenden dreissigtägigen Haltung im Kantonsgebiet), sieht in seinen Übergangsbestimmungen jedoch vor, dass Halterinnen und Halter eines Hundes des Typs Pitbull oder eines Hundes aus der Kreuzung mit Hunden des Typs Pitbull, ihr Tier melden, und dass dieses auf jeden Fall kastriert oder sterilisiert, mit einem Mikrochip versehen und an der Leine geführt werden muss (Art. 20 i.V.m. 56 HHG).
Der Staatsrat hat eine Liste mit bewilligungspflichtigen Hunderassen erlassen (Art. 22 HHV). Wer Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier, Boerbull (Boerboel), Bull-terrier, Cane Corso Italiano, Dobermann, Dogo Argentino (Argentinische Dogge), Dogo Canario (Kanarische Dogge), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español (Spanischer Mastiff), Mastino Napoletano, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa hält, braucht hierfür eine Bewilligung (Art. 2 HHV), die vom Veterinäramt nach einer Verhaltensbe-urteilung und Aushändigung der Dokumente erteilt wird.
Halterinnen und Halter eines Hundes aus der Kreuzung mit Hunden der Rassenliste haben ihren Hund innert drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem Veterinäramt zu melden. Dieses führt die nötigen Untersuchungen durch und entscheidet innerhalb von sechs Monaten, ob eine Haltebewilligung erteilt werden kann bzw. welche Massnahmen nach Artikel 27 HHG ergriffen werden müssen. Als Massnahmen sind die Beschlagnahmung, eine individuelle Leinen- oder Maulkorb-pflicht, die Anordnung eines Hundeerziehungskurses oder die Bezeichnung von Personen, die den Hund ausführen dürfen, vorgesehen.
Für das Halten von mehr als zwei erwachsenen Hunden ist gemäss Art. 19 Abs. 2 HHG eine Bewilligung erforderlich.
Die Stiftung für das Tier im Recht ist bemüht,
die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu
dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen politischen
Vorstösse und der in einigen Kantonen beinahe täglich ändernden
Sachlage zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der
Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden.