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Tierschutzrecht - Schweiz

 

Zur laufenden Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes - Paket geschnürt für den Nationalrat. Die Stiftung für das Tier im Recht sieht im neuen Gesetzesvorschlag keinen echten Fortschritt für die Tiere.

 
Gemeinsam mit zahlreichen Tierschutzorganisationen hat sich die Stiftung für das Tier im Recht anlässlich der Medienorientierung vom 3. Mai 2005 in Bern für ein besseres Tierschutzgesetz in der Schweiz eingesetzt. Dabei hat die Stiftung namentlich bemängelt, dass der Gesetzesvorschlag, der in der Sommersession vom Nationalrat beraten werden soll, keine griffigen Vollzugsstrukturen vorschreibt.

Am 27. und 28. Januar 2005 hat die die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK n) ihre im Oktober 2004 begonnene Detailberatung zur Revision des eidgenössischen Tierschutzgesetzes weiter geführt. Zum den Herbstberatungen vorausgehenden Hearing war neben anderen Fachorganisationen auch die Stiftung für das Tier im Recht eingeladen, die bei dieser Gelegenheit noch einmal ihre zentrale tierschutzrechtspolitischen Anliegen postuliert hat.

Obschon vor Abschluss der Beratungen noch kein endgültiges Urteil gefällt werden kann, zeichnet sich nach den bisherigen Verhandlungsrunden ein ernüchterndes Resultat ab. So wurde beispielsweise der Ansicht des Ständerats gefolgt und die in der bundesrätlichen Vorlage explizit angesprochene Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf im Zweckartikel gestrichen. Bedeutende Tierschutzforderungen wie das Verbot schwerstbelastender Tierversuche und eine generelle Unterstrafestellung der Zoophilie (Sexualität mit Tieren) stiessen bislang ebenfalls auf taube Ohren. Bedauerlich ist für die Stiftung für das Tier im Recht ausserdem auch der Umstand, dass offenbar weder der generelle Lebensschutz für Tiere Eingang in das revidierte Tierschutzgesetz finden noch dessen Schutzbereich sinnvoll und gezielt auf wirbellose Tiere erweitert werden soll. Beides stellen nunmehr Jahrzehnte alte realistische tierschutzrechtliche Forderungen dar, die in Deutschland bereits seit langem und in Österreich ab 2005 geltendes Recht darstellen. Es muss damit gerechnet werden, dass das neue Schweizer Tierschutzgesetz somit bereits bei seinem Inkrafttreten in zentralen tierschutzrechtlichen Aspekten ein klar niedrigeres Schutzniveau aufweist als jene unserer Nachbarstaaten. Positiv zu werten ist zumindest, dass die WBK n der Ansicht des Ständerats, wonach bei der Festlegung von Mindestanforderungen für die Nutztierhaltung stets die wirtschaftliche Tragweite zu berücksichtigen sei, nicht gefolgt ist und die entsprechende Passage wieder aus dem Gesetzesentwurf streichen will.

Die Detailberatungen sollen am 17. und 18. Februar weiter geführt und voraussichtlich abgeschlossen werden, damit das Geschäft bereits in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass sich die WBK des Nationalrats auf ihre Verantwortung bei der Schaffung eines modernen Tierschutzgesetzes, das diesen Namen tatsächlich verdient, besinnt.

Früher im Ständerat

Bereits im Ständerat hat die Stiftung für das Tier im Recht ihre Position eingebracht und den mit zahlreichen Tier-Organisationen gemeinsam ausgearbeiteten Gesetzesentwurf  für ein tiergerechteres, innovatives und realisierbares Tierschutzgesetz vertreten. Darin verlangt sie unter anderem:
den Schutz des Lebens eines Tieres, die gezielte und angepasste Ausdehnung des Gesetzes auch auf wirbellose Tiere, die Pflicht zur tiergerechten Unterbringung, Verbesserungen im Zuchtbereich, Aktualisierungen im Tierversuchswesen, die Strafbarkeit der Zoophilie/Sodomie, die Verlängerung von Verjährungsfristen, die Einführung einer Tieranwaltschaft (wie sie bereits im Kanton Zürich praktiziert wird) und die verstärkte Aus- und Weiterbildung der mit Tierschutz Betrauten. Bedauerlicherweise wurden die Vorschläge grösstenteils - teils aus Mehrheitspositionen heraus - nicht übernommen.

Die Mängel der bundesrätlichen Vorlage

Den Anfang der aus Sicht des Tierschutzrechts unerfreulichen Lage bildete die bundesrätliche Vorlage eines neuen Tierschutzgesetzes. Entgegen den Zusicherungen des Bundesrates lassen sich in seiner Gesetzesvorlage aus dem Jahre 2002 in einigen Punkten klare Rückschritte nachweisen. So durften bisher Laien Tiere nicht betäuben, zudem soll die Bewilligungspflicht gewerbsmässiger Wildtierhaltungen punktuell aufgehoben werden. Auch würden die Strafen von Übertretungen dadurch gemildert, weil sie nicht mehr im Tierschutzgesetz sondern in der Verordnung geregelt wären.

 
Weitere Informationen:
» Debatte im Nationalrat vom 9. Juni 2005
» Debatte im Nationalrat vom 8. Juni 2005
» Brisante Veröffentlichung zum Rückgang von Tierschutz-Straffällen 2004!
» Medienmitteilung Stiftung für das Tier im Recht zum Entwurf TSchG, 3.5.2005
» Verzögerte Behandlung des TSchG in der nationalrätlichen Kommission, 21.2.2005
» Medienmitteilung der nationalrätlichen WBK vom 31.1.2005 zur Revision
» "Kein Gesetz über Sex mit Tieren" - Berner Zeitung vom 29. Januar 2005
» Zum Diskussionsstand der nationalrätlichen WBK vom 26. Oktober 2004 (PDF)
» Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 25. Oktober 2004
» Ländervergleich TSchG für nationalrätliche WBK am 21. Oktober 2004 (PDF)
» Die Stiftung für das Tier im Recht vor der nationalrätlichen WBK am 21. Oktober 2004 (PDF)
» Die Diskussion im Ständerat vom 6. Oktober 2004
» Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht zum TSchG vom 27. September 2004 - Fassung WBK S (PDF)
» Medienmitteilung Parlament "Tierschutzdossier bereit für den Ständerat" vom 10. September 2004
» Durchgezogene Zwischenbilanz der Stiftung für das Tier im Recht zur TSchG-Revision vom 23. August 2004 (DOC)
» Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 18. August 2004
» "Tierschutz wird verwässert" Neue Luzerner Zeitung vom 28. Juli 2004 (PDF)
» Artikel Sonntagszeitung vom 13. Juni 2004 (PDF)
» Gesetzesvorschlag für ein tiergerechteres, innovatives und realisierbares Tierschutzgesetz (TSchG/TIR) vom 4. Juni 2004 (PDF)
» Pressemitteilung des Bundesrats zur Volksinitiative "Tierschutz-Ja" vom 7. Juni 2004 (DOC)
» Neue Zürcher Zeitung vom 14. Februar 2003
» SDA-Meldung im Tages Anzeiger vom 8. Juni 2004 (DOC)
» Vorschlag Bundesrat vom 9. Dezember 2002 (PDF)
» Botschaft des Bundesrates vom 9. Dezember 2002 (PDF)
» Aktuelles TSchG vom 9. März 1978 / 2. Dezember 2003 (PDF)
» Aktuelle TSchV vom 27. Mai 1981 / 27. Juni 2001 (PDF)
» Vernehmlassung Stiftung für das Tier im Recht 2001 (PDF)
 
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