Gekennzeichnet ist diese durch ein Nebeneinander einiger Bundeserlasse und neun verschiedener Landestierschutzgesetze mit den zugehörigen Verordnungen. Ausserdem ist eine Vielzahl internationaler Normen zu beachten. Zum einen ist Österreich den Europaratskonventionen zum Schutz von Transport-, Heim- und landwirtschaftlichen Nutztieren (nicht aber jenen zum Schutz von Versuchs- und Schlachttieren) beigetreten, zum andern als EU-Mitglied zur innerstaatlichen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts verpflichtet. Die Schaffung eines nationalen Tierschutzgesetzes wird zwar seit Jahren postuliert, scheiterte bislang jedoch an der fehlenden Verfassungsgrundlage.