Der Europarat bildet einen völkerrechtlichen Zusammenschluss von derzeit 45 europäischen Nationen mit Sitz in Strassburg. Er wurde 1949 gegründet. Die Schwerpunkte der europarätlichen Tätigkeit liegen in vorrangig ethischen Bereichen, so insbesondere im Schutz der Menschenrechte und der Demokratie, in der kulturellen Kooperation der Mitgliedsstaaten sowie gesellschaftlichen Problemkreisen internationaler Dimension. Die Schweiz ist dem Europarat am 6.5.1963 beigetreten.
Zum Ganzen konsultiere man: Gieri Bolliger, Europäisches Tierschutzrecht, 2000.