Diese sind durch die Trennung in Haus- («animal domestique») und Wildtiere («animal sauvage») gekennzeichnet (Art. 211-5 code rural), wobei als Haustiere jene gelten, die unter menschlicher Aufsicht («surveillance») und Pflege («soins») leben und sich dort auch ernähren und fortpflanzen. Daneben ist auch eine Vielzahl internationaler, namentlich europäischer Bestimmungen zu beachten. Einerseits ist Frankreich den Europaratskonventionen zum Schutz von Transport-, Versuchs- und landwirtschaftlichen Nutztieren beigetreten (nicht aber jenen zum Schutz von Schlacht- und Heimtieren), anderseits ist es als EU-Mitglied zur innerstaatlichen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts verpflichtet.
Strafrecht Tierquälerei ist nach Art. 521-1 und Art. 521-2 code pénal (CP) strafbar. Die ebenfalls 1999 verschärften und auf Anfang 2002 in Kraft getretenen Bestimmungen sehen u.a. eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Busse bis 30'000 Euro vor, erlauben den Erlass eines Tierhalteverbots und verbieten das Aussetzen von Tieren. Strafbar sind zudem das ungerechtfertigte vorsätzliche Töten («sans nécessité») und das fahrlässige Töten oder Verletzen eines Haustieres («Atteinte involontaire à la vie ou à l’intégrité d’un animal»; Art. R653-1, R654-1, R655-1 CP).