Das Tierversuchsrecht der Europäischen Union - eine Zusammenfassung
Die tierexperimentelle Forschung wird durch die Legislatur der Europäischen Union nur partiell erfasst. Verbindliche Normen finden sich in verschiedenen Rechtsakten des Gemeinschaftsrechts, hauptsächlich aber in der sog. Tierversuchsrichtlinie 86/609/EWG. Diese stellt allerdings keine eigentliche Tierschutz-, sondern vielmehr eine Harmonisierungsmassnahme dar, deren primäres Ziel in der Vereinheitlichung mitgliedstaatlicher Bestimmungen liegt, um damit den Gemeinsamen Markt gefährdende Wettbewerbsverzerrungen oder Handelshemmnisse zu verhindern.
Die Richtlinie enthält zwar einige praktikable Ansätze in Richtung eines zeitgemässen Tierversuchsrechts, sie legt jedoch lediglich Hauptziele fest (was den einzelnen EU-Staaten erheblichen Spielraum in der nationalen Umsetzung lässt) und verfügt nur über einen beschränkten Geltungsbereich. Einerseits werden nur Eingriffe an Wirbeltieren erfasst, anderseits findet der Rechtsakt lediglich im Bereich der angewandten Forschung Anwendung und schützt ausschliesslich zur Stoff- und Produktentwicklung und -prüfung sowie im Rahmen des Umweltschutzes verwendete Tiere. Verschiedene bedeutende Forschungsgebiete unterstehen somit keiner gemeinschaftlichen Regelung und werden der nationalen Regelung zugewiesen. Hiervon betroffen sind Tierexperimente im Rahmen der Lehre und studentischen Ausbildung, für militärische und sog. wehrmedizinische Zwecke sowie insbesondere auch die gesamte Grundlagenforschung einschliesslich dem stetig an Bedeutung gewinnenden Bereich der Gentechnologie an Tieren.
Für ein restriktiveres Tierversuchsrecht auf Gemeinschaftsebene bedarf die Richtlinie der Erweiterung ihres Anwendungsbereichs sowie verschiedene inhaltliche Anpassungen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen. Generell wünschenswert wäre ausserdem die Aufnahme des Tierschutzes in den Katalog der Gemeinschaftsziele, um ihn zu einem eigenständigen Bestandteil der Unionspolitik zu machen und zugleich die Basis für den direkten Erlass umfassender und effizienter Bestimmungen zu schaffen.