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Tier keine Sache - Schweiz

 

Übersicht "Tier keine Sache"

 
Auf Anfang April 2003 sind die neuen Bestimmungen in Kraft getreten, wonach Tiere keine Sachen mehr sind. Die Rechtsstellung des Tieres würden überdies in den folgenden Rechtsgebieten des Privatrechts verbessert, nämlich im Erbrecht, beim Zuweisen von Tieren im gemeinschaftlichen Eigentum, im Fundrecht und im Haftpflichtrecht. Angepasst wurde das Strafgesetzbuch mit Bezug auf die Bezeichnung von Sachen und auf die Strafbestimmungen über das Fundrecht; eingefügt wurde weiter das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, wonach neuerdings Tiere nicht mehr gepfändet werden dürfen, wenn sie im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbs- oder Vermögenszwecken gehalten werden. Die Pflicht der Kantone, eine Meldestelle für Findeltiere einzurichen, hat bis anfangs April 2004 erfüllt zu werden.
 
Weitere Informationen:
» Pressemappe Online - Ein Jahr nach Annahme Tier keine Sache (PDF)
» "Tier, keine Sache" Dokumentation für den Nationalrat. Von der Stiftung für das Tier im Recht (PDF)
 

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