Der Tradition des Römischen Rechts folgend, kommt Tieren in Italien in privatrechtlicher Hinsicht noch immer reiner Objektstatus zu. Der nationale Codice civile (CC) enthält keine Bestimmung, die sich ausdrücklich über die Rechtsstellung von Tieren äussert, aus verschiedenen Vorschriften ergibt sich jedoch, dass sie wie Sachen zu behandeln sind. Auch findet sich zudem eine mit der Schweizer Rechtslage vergleichbare Tierhalterhaftung.