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Stiftung für das Tier im Recht
  
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Projekte

 

5. Nachwuchsförderung im Tierschutzrecht

 
Schnupperpraktikum bei der TIR

Seit 2007 bietet die TIR interessierten Hochschulabgängern oder Studierenden in höheren Semestern die Möglichkeit, im Rahmen eines "Schnupperpraktikums" während vier bis sechs Wochen einen vertieften Einblick in den Arbeitsalltag der TIR zu erhalten. Die Prakti­kantinnen und Praktikanten werden mit verschiedenen Aufgaben betraut und lernen das breite Spektrum von tierrelevanten Rechtsbereichen näher kennen. Interessierte Juristin­nen und Juristen können so für den Tierschutz gewonnen werden. Die Förderung des Tier­schutznachwuchses ist von grösster Wichtigkeit, um die kontinuierliche Verbesserung der Stellung des Tieres im Recht auch mittel- und langfristig zu erreichen. Aufgrund des gros­sen Praxisbezugs und der Aufgabenvielfalt leistet das Schnupperpraktikum auch einen wertvollen Beitrag zur Ausbildung der Praktikanten. Die rege Nutzung des Angebots sowie das positive Feedback der Studierenden belegen ausserdem, dass das Schnupperprakti­kum einem grossen Bedürfnis von Studierenden und Juristen entspricht. Auch 2011 bietet die TIR Studierenden und Juristen wiederum die Gelegenheit, als Schnupperprak­ti­kantIn erste Erfahrungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts zu sammeln.

Jährlicher Finanzbedarf: 40'000 Franken

 
 

Gedenkfonds

TIR-Film: Tier im Recht bewegt

Hunde-Recht

Tierschutzrechtslexikon

Praxisratgeber

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Schnupperpraktikum

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
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