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7. Nachwuchsförderung im Tierschutzrecht

 
Schnupperpraktikum bei der TIR

Seit 2007 bietet die TIR interessierten Hochschulabgängern oder Studierenden in höheren Semestern die Möglichkeit, im Rahmen eines "Schnupperpraktikums" während vier bis sechs Wochen einen vertieften Einblick in den Arbeitsalltag der TIR zu erhalten. Die Praktikantinnen und Praktikanten werden mit verschiedenen Aufgaben betraut und lernen das breite Spektrum von tierrelevanten Rechtsbereichen näher kennen. Interessierte Juristinnen und Juristen können so für den Tierschutz gewonnen werden. Die Förderung des Tierschutznachwuchses ist von grösster Wichtigkeit, um die kontinuierliche Verbesserung der Stellung des Tieres im Recht auch mittel- und langfristig zu erreichen. Aufgrund des grossen Praxisbezugs und der Aufgabenvielfalt leistet das Schnupperpraktikum auch einen wertvollen Beitrag zur Ausbildung der Praktikanten. Die rege Nutzung des Angebots sowie das positive Feedback der Studierenden belegen ausserdem, dass das Schnupperpraktikum einem grossen Bedürfnis von Studierenden und Juristen entspricht. Auch 2010 wird die TIR wieder Studierenden und Juristen die Gelegenheit bieten, als SchnupperpraktikantIn erste Erfahrungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts zu sammeln.
 
 
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