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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Ist es möglich, Unterhaltsbeiträge für die ehemals gemeinsamen Heimtiere zu verlangen?

 
Antwort:
Ja. Stand ein Tier im Miteigentum beider Ehegatten, kann jener Partner, der sich dem Tier in zeit­licher Hinsicht mehr widmet, während des Getrenntlebens bzw. Scheidungsverfahrens vom anderen einen angemessenen Betrag für die Tier­hal­tung beanspruchen. Als entsprechender "Familienunterhalt" können die Unterhaltskosten für ein Heimtier auch beim Festlegen der nachehelichen Un­terhaltsbeiträge behandelt und in die Bedarfsberechnung eingerechnet wer­den.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Zuteilung
 
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