Wer erhält im Scheidungsfall das Sorgerecht für das gemeinsame Heimtier?
Antwort:
Ist ein Ehepartner Alleineigentümer eines Tieres, wie zum Beispiel bei einem in die Ehe eingebrachten, geerbten oder geschenkten Tier, so hat der andere keinen Rechtsanspruch darauf, dass ihm dieses nach der Scheidung zugesprochen wird. Wurde das Tier hingegen während der Ehe angeschafft, reicht es für den Nachweis des Alleineigentums nicht aus, dass im Kaufvertrag oder im Impfzeugnis lediglich der Name einer Partei vorgemerkt ist. Das Tier muss als sog. Eigengut ausschliesslich der einen Person zum persönlichen Gebrauch gedient haben (Art. 198 Ziff. 1 des Zivilgesetzbuches; ZGB). Bereits eine gemeinschaftliche Unterbringung und Pflege durch beide Ehepartner lässt Miteigentum am Tier vermuten (Art. 200 Abs. 2 ZGB), womit es vom Gericht jener Partei zugeteilt wird, die ihm unter tierschützerischen Gesichtspunkten eine bessere Unterbringung und Versorgung gewährt (Art. 651a Abs. 1 ZGB).