Welche Rechte habe ich, wenn mir das Tier nicht zugeteilt wird?
Antwort:
Jene Partei, der ein
Heimtier nicht zugesprochen wird, hat Anspruch auf eine finanzielle
Entschädigung; sowohl der materielle Wert des Tieres, als auch dessen Affektionswert
für die unterliegende Partei wird dabei vom Richter berücksichtigt. Ein Besuchsrecht
erfordert das Einverständnis des Alleineigentümers und muss praktisch
durchführbar sein.