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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Welche Rechte habe ich, wenn mir das Tier nicht zugeteilt wird?

 
Antwort:
Jene Partei, der ein Heimtier nicht zugesprochen wird, hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung; sowohl der materielle Wert des Tieres, als auch dessen Affektionswert für die unterliegende Partei wird dabei vom Richter berücksichtigt. Ein Besuchsrecht erfordert das Einverständnis des Alleineigentümers und muss praktisch durchführbar sein.
 
 

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