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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Sind sexuelle Handlungen mit Tieren strafbar?

 
Antwort:
Das neue Tierschutzrecht enthält ein ausdrückliches Verbot der Zoophilie, das heisst von sexuell motivierten Handlungen mit Tieren. Die entsprechende Bestimmung findet sich in Art. 16 Abs. 2 lit. j der Tierschutzverordnung. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob das Tier in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wurde.
Nach Art. 197 StGB ebenfalls strafbar sind eine Reihe von Handlungen mit Schrif­­ten, Bild- oder Tonaufnahmen, Abbildungen oder ähnlichen Gegenstän­­den, die sexuelle Praktiken mit Tieren zum Inhalt haben, ohne dass damit ein schutzwürdiger kultureller oder wissenschaftlicher Wert verbunden wä­­re (sog. harte Pornografie). Als im Sinne der Bestimmung pornografisch gilt eine Darstellung dann, wenn sie einseitig darauf angelegt ist, beim Kon­su­menten geschlechtliche Erregung hervorzurufen und Tiere unmissver­ständ­lich und direkt sichtbar in eine sexuelle Handlung mit einem Menschen integriert werden.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Zoophilie
» www.tierimrecht.org - Verletzung der tierlichen Würde und Sex mit Tieren werden nun doch strafbar
 
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