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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wie kann ich einen unnötigen Prozess vermeiden?

 
Antwort:
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten sollten die Parteien immer zuerst versuchen, den Konflikt untereinander zu lösen. Ein klärendes Gespräch mit der Gegenpartei, bei dem in Respekt und Anstand die gegenseitigen Auffassungen und Interessen diskutiert werden, kann meist mehr bewirken als rechtliche Schritte oder der allfällige Gang ans Gericht. Auch eine Mediation kann ins Auge gefasst werden.

Bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, ist in den meisten Kantonen aber ein sogenanntes Sühnverfahren vorgesehen. Der Sühnbeamte, der je nach Kanton Friedensrichter, Vermittler oder Gemeinderichter heisst, versucht, die Parteien zu versöhnen und davon abzuhalten, Klage zu erheben. Das Ziel der Sühnverhandlung ist also eine gütliche Einigung, die jede Partei als fair betrachtet und mit der ein kostspieliger, nerven- und zeitraubender Prozess vor Gericht vermieden werden kann. Die Angelegenheit gilt als erledigt, wenn in der Sühnverhandlung ein Vergleich zustande kommt. Misslingt der Sühnversuch, stellt der Sühnebeamte dem Kläger einen Sühnausweis aus, der je nach Kanton auch Weisung, Leit- oder Akzessschein genannt wird. Dieser erlaubt dem Kläger innerhalb einer gewissen Zeitspanne den Gang ans Bezirksgericht.

 
 

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