Darf ich ein totes oder verletztes Wildtier nach einem Unfall einfach mitnehmen?
Antwort:
Nein. Wildtiere dürfen nicht ohne Weiteres privat
gehalten werden, auch dann nicht, wenn man sie pflegen möchte. Fallwild
gehört in Kantonen mit Revierjagd (z.B. Zürich, St. Gallen) dem Pächter
des Jagdreviers. Wo dagegen Patentjagd betrieben wird (z.B. Bern, Wallis),
fällt es ins Eigentum des Kantons.