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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Darf ich ein totes oder verletztes Wildtier nach einem Unfall einfach mitnehmen?

 
Antwort:
Nein. Wildtiere dürfen nicht ohne Weiteres privat gehalten werden, auch dann nicht, wenn man sie pflegen möchte.
Fallwild  gehört in Kantonen mit Revierjagd (z.B. Zürich, St. Gallen) dem Pächter des Jagdreviers. Wo dagegen Patentjagd betrieben wird (z.B. Bern, Wallis), fällt es ins Eigentum des Kantons.
 
 

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