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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Darf ich Wildtiere privat halten?

 
Antwort:
Bestimmte Wildtiere, wie etwa Frettchen und Kakadus gelten gleichzeitig als Heim- und Nutztiere; sie können daher gehalten werden und man kann Eigentum an ihnen haben. Wildtiere, die gemäss Heimatschutzrecht geschützt sind, wie etwa Frösche oder Eidechsen, dürfen dagegen grundsätzlich weder gejagt noch gefangen oder privat gehalten werden.

Daneben werden Wildtiere, die der Jagdgesetzgebung unterstellt sind, wie etwa Rehe, Füchse, Wildschweine, Hasen oder Eichhörnchen während der Zeit, in der sie sich in Freiheit befinden, wie öffentliche Sachen behandelt, die niemandem gehören. Als Fallwild gehen sie aber in das Eigentum des jeweiligen Jagdberechtigten über. Für eine entsprechende Haltung muss beim kantonalen Veterinärdienst eine Bewilligung eingeholt werden.

Zu beachten sind bei der Haltung der Wildtiere insbesondere die Gehegeanforderungen der Tierschutzverordnung.

 
 

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