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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier?

 
Antwort:

Gemäss Strassenverkehrsgesetz ist der Unfallverursacher verpflichtet, sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck zu sichern. Anschliessend muss er unverzüglich den Wildhüter bzw. Jagdaufseher oder die Polizei unter der Nummer 117 verständigen und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Auch wenn das verletzte Tier geflohen ist, muss der Unfall gemeldet werden.

Die Tötung eines Wildtiers bei einer Kollision zieht in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Auch muss man für ein verletztes oder getötetes Wildtier üblicherweise keinen Schadenersatz zahlen – es sei denn, es handle sich um ein Tier aus Privatbesitz.

 
 
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