Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier?
Antwort:
Gemäss Strassenverkehrsgesetz ist der
Unfallverursacher verpflichtet, sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit
einem Pannendreieck zu sichern. Anschliessend muss er unverzüglich den
Wildhüter bzw. Jagdaufseher oder die Polizei unter der Nummer 117 verständigen
und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Auch wenn das verletzte Tier
geflohen ist, muss der Unfall gemeldet werden.
Die Tötung eines Wildtiers bei einer
Kollision zieht in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Auch muss man für ein verletztes oder getötetes Wildtier üblicherweise keinen
Schadenersatz zahlen – es sei denn, es handle sich um ein Tier aus
Privatbesitz.