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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, wenn ich nach einer Kollision mit einem Wildtier einfach weiterfahre?

 
Antwort:
Wer nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier einfach weiterfährt, macht sich einerseits wegen Unterlassung einer Unfallmeldung nach dem Strassenverkehrsgesetz strafbar. Dieses pflichtwidrige Verhalten kann bei entsprechendem Nachweis zu einer Busse von bis zu 10 000 Franken führen. Andererseits macht sich, wer nach einer solchen Kollision einfach weiterfährt, allenfalls auch wegen eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz strafbar. Durch das Verletzen eines Wildtieres bei einer Kollision macht man sich möglicherweise einer Tierquälerei durch Unterlassung schuldig, indem man das Tier indirekt misshandelt oder der Gefahr aussetzt, unnötig lange an seinen Verletzungen zu leiden und damit qualvoll zu sterben.

Ausserdem ist zu beachten, dass Motorfahrzeugversicherungen den bei einem Tierunfall entstandenen Schaden nur übernehmen, wenn dieser korrekt gemeldet wurde; eine von der Polizei oder vom Wildhüter unterzeichnete Kollisionsbestätigung ist nämlich hierfür erforderlich. Mit anderen Worten: Wer nach einer Kollision mit einem Wildtier einfach weiterfährt, kann nicht erwarten, dass die Motofahrzeugversicherung den Schaden am Fahrzeug übernimmt.

 
 

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