Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, wenn ich nach einer Kollision mit einem Wildtier einfach weiterfahre?
Antwort:
Wer nach einem Verkehrsunfall mit einem
Wildtier einfach weiterfährt, macht sich einerseits wegen Unterlassung einer
Unfallmeldung nach dem Strassenverkehrsgesetz strafbar. Dieses pflichtwidrige
Verhalten kann bei entsprechendem Nachweis zu einer Busse von bis zu 10 000
Franken führen. Andererseits macht sich, wer nach einer solchen Kollision
einfach weiterfährt, allenfalls auch wegen eines Verstosses gegen das
Tierschutzgesetz strafbar. Durch das Verletzen eines Wildtieres bei einer
Kollision macht man sich möglicherweise einer Tierquälerei durch Unterlassung
schuldig, indem man das Tier indirekt misshandelt oder der Gefahr aussetzt,
unnötig lange an seinen Verletzungen zu leiden und damit qualvoll zu sterben.
Ausserdem ist zu beachten, dass
Motorfahrzeugversicherungen den bei einem Tierunfall entstandenen Schaden nur
übernehmen, wenn dieser korrekt gemeldet wurde; eine von der Polizei oder vom
Wildhüter unterzeichnete Kollisionsbestätigung ist nämlich hierfür
erforderlich. Mit anderen Worten: Wer nach einer Kollision mit einem Wildtier einfach
weiterfährt, kann nicht erwarten, dass die Motofahrzeugversicherung den Schaden
am Fahrzeug übernimmt.