Macht man sich strafbar, wenn man den eigenen Hund im Wald wildern lässt?
Antwort:
Ja. Im Jagdgesetz des Bundes (JSG) findet sich eine Strafbestimmung, wonach mit Haft oder Busse bis zu 20'000 Franken bestraft wird, wer Hunde wildern lässt (Art. 18 Abs. 1 lit. d und Abs. 3). Auch in den kantonalen Jagdgesetzen finden sich entsprechende Normen. So beispielsweise im Kanton Zürich (§ 32bis Abs. 1 JSG/ZH), wo der Hundehalter selbst bei fahrlässigem Verhalten zu bestrafen ist und neben der Strafe zudem noch den am Wild angerichteten Schaden zu ersetzen hat. In der Praxis verlangt der Kanton für ein gewildertes Reh pauschal 250 Franken und für ein Rehkitz 200 Franken.