Wann kürzt die Privathaftpflichtversicherung die Leistung?
Antwort:
Bei einem nur leicht fahrlässigen Verhalten,
das heisst bei einem Schaden, wie er jedem einmal passieren kann, gibt es keine
Leistungskürzungen.
Ist ein Schaden dagegen durch
grobfahrlässiges Verhalten des Tierhalters entstanden, werden die Leistungen in
der Praxis um 25 Prozent gekürzt. Darunter fallen Schäden, deren Eintritt
vorauszusehen war oder die vom Tierhalter in Kauf genommen wurden.
Schäden, die der Tierhalter absichtlich herbeiführt, sind gar nicht
versichert.