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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wann kürzt die Privathaftpflichtversicherung die Leistung?

 
Antwort:
Bei einem nur leicht fahrlässigen Verhalten, das heisst bei einem Schaden, wie er jedem einmal passieren kann, gibt es keine Leistungskürzungen.

Ist ein Schaden dagegen durch grobfahrlässiges Verhalten des Tierhalters entstanden, werden die Leistungen in der Praxis um 25 Prozent gekürzt. Darunter fallen Schäden, deren Eintritt vorauszusehen war oder die vom Tierhalter in Kauf genommen wurden.

Schäden, die der Tierhalter absichtlich herbeiführt, sind gar nicht versichert.

 
 
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