Reicht die Stiftung für das Tier im Recht Strafanzeigen wegen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung ein?
Antwort:
Nein. Die Stiftung für das Tier im Recht unterstützt zwar Private beim Vorgehen zur Einreichung einer Anzeige wegen einer Tierschutzwidrigkeit, reicht selber aber keine Strafanzeigen ein.
Die Stiftung für das Tier im Recht hat zudem sämtliche seit 1990 auf der Grundlage der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung erlassenen und dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) gemeldeten kantonalen Strafurteile, -verfügungen und Einstellungsentscheide in einer Datenbank erfasst. Die mehr als 4500 Entscheidungen sind verkürzt und anonymisiert wiedergegeben und enthalten neben offiziellen Angaben sowie dem tierschutzrelevanten Sachverhalt unter anderem Informationen über ausgesprochene Sanktionen, Urteilsbegründungen und allfällige Schuldausschlussgründe. Besonders interessante Entscheide werden kurz kommentiert. Die laufend ausgebaute Sammlung ermöglicht die Suche nach ähnlichen Fällen anhand von Stichworten und bietet so einen interessanten Vergleich der entsprechenden Fälle, insbesondere der Vorgehensweisen der Behörden und der ausgesprochenen Strafen.