Wann wird an Tieren eine Sachbeschädigung begangen?
Antwort:
Als Sachbeschädigung bezeichnet man das
Beschädigen, Zerstören oder Unbrauchbarmachen einer fremden Sache. Obwohl Tiere
rechtlich nicht mehr wie Sachen behandelt werden, kommt die Bestimmung auch
hier zur Anwendung. Wird ein fremdes Tier im Rahmen eines Tierschutzdelikts –
etwa bei einer Misshandlung, Überanstrengung oder sexuellen Handlung– verletzt
oder sogar getötet, ist somit zusätzlich stets auch der Tatbestand der
Sachbeschädigung zu prüfen. Im Gegensatz zu den Tatbeständen des
Tierschutzgesetzes wird die Sachbeschädigung nicht von Amtes wegen verfolgt,
sondern nur dann, wenn der Geschädigte dies wünscht und einen entsprechenden
Strafantrag stellt. Ausserdem ist eine
Sachbeschädigung nur bei Vorsatz strafbar, während die fahrlässige Begehung
straffrei bleibt.