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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wann wird an Tieren eine Sachbeschädigung begangen?

 
Antwort:
Als Sachbeschädigung bezeichnet man das Beschädigen, Zerstören oder Unbrauchbarmachen einer fremden Sache. Obwohl Tiere rechtlich nicht mehr wie Sachen behandelt werden, kommt die Bestimmung auch hier zur Anwendung. Wird ein fremdes Tier im Rahmen eines Tierschutzdelikts – etwa bei einer Misshandlung, Überanstrengung oder sexuellen Handlung– verletzt oder sogar getötet, ist somit zusätzlich stets auch der Tatbestand der Sachbeschädigung zu prüfen. Im Gegensatz zu den Tatbeständen des Tierschutzgesetzes wird die Sachbeschädigung nicht von Amtes wegen verfolgt, sondern nur dann, wenn der Geschädigte dies wünscht und einen entsprechenden Strafantrag  stellt. Ausserdem ist eine Sachbeschädigung nur bei Vorsatz strafbar, während die fahrlässige Begehung straffrei bleibt.
 
 

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