English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 
Frage:

Kann ein Polizist einen Anzeigeerstatter abweisen, weil ihn dies nichts angehe?

 
Antwort:
Nein. Sämtlichen Tierschutzstraftatbeständen muss von Amtes wegen nachgegangen werden, da es sich um sog. Offizialdelikte handelt. Es liegt somit nicht in der Kompetenz der Polizei, darüber zu entscheiden, ob die begründete Meldung eines Tierschutzverstosses aufgenommen werden soll oder nicht. Bei konkreten Anhaltspunkten muss durch die Strafverfolgungsorgane (Polizei) eine Strafuntersuchung durchgeführt werden.

Die Hauptverantwortung für die anschliessende Abklärung, ob tatsächlich ein Tierschutzstraftatbestand erfüllt wurde und wie ein Täter allenfalls zu bestrafen ist, tragen dann die kantonalen Untersuchungsbehörden und Gerichte.

 
Weitere Informationen:
» Wie reiche ich eine Strafanzeige ein?
» www.tierschutz.org - Radiospots
 

Gedenkfonds

TIR-Film: Tier im Recht bewegt

Hunde-Recht

Tierschutzrechtslexikon

Praxisratgeber

TIR auf Facebook

Shop

Schnupperpraktikum

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...