Hilft die Stiftung für das Tier im Recht, wenn eine Polizeistelle eine Strafanzeige wegen Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung nicht aufnehmen will?
Antwort:
Nein. Mit Hilfe der vorliegenden Angaben sollte es jedoch möglich sein, die zuständige Polizeistelle davon zu überzeugen, dass sie von Amtes wegen verpflichtet ist, begründete Strafanzeigen in Tierschutzangelegenheiten aufzunehmen.
Ansonsten besteht die Möglichkeit, den Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung schriftlich an das betreffende kantonale Veterinäramt zu melden.