Hilft die Stiftung für das Tier im Recht, wenn im Ausland Tierschutzwidrigkeiten festgestellt werden?
Antwort:
Nein. Die Stiftung für das Tier im Recht ist primär bestrebt, die Rechtsstellung von Tieren in der Schweiz zu verbessern. Sie hat leider weder die finanziellen Mittel noch die personellen Kapazitäten, um sich auch im Ausland für Tiere einzusetzen. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung der nationalen Rechtsordnungen ergeben sich zudem weitere Schwierigkeiten. Es empfiehlt sich daher, sich entweder mit lokalen Tierschutzorganisationen in Verbindung zu setzen oder sich direkt an die zuständigen Behörden zu wenden.