Was ist zu tun, wenn man eine Tierquälerei beobachtet?
Antwort:
Wird eine Tierquälerei beobachtet, sollte (je nach kantonaler Strafprozessordnung mündlich oder schriftlich) bei der Polizei oder den Strafuntersuchungsbehörden (Bezirks-, Staatsanwaltschaft etc.) eine Strafanzeige eingereicht werden. Es empfiehlt sich in der Regel, die Anzeige schriftlich einzureichen, da ihr dadurch mehr Glaubwürdigkeit zugesprochen wird. Polizeibeamte sind verpflichtet, über mündliche Anzeigen ein Protokoll zu verfassen und eine Strafuntersuchung durchzuführen, wenn ihnen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Tierquälerei ist ein Offizialdelikt; d.h. Polizeibeamte müssen den Anhaltspunkten nachgehen. Ob und wie die allenfalls begangene Tat zu bestrafen ist, liegt dann allerdings im Ermessen der Untersuchungsbehörden und Gerichte.
Eine Strafanzeige kann auch direkt bei der für den Tierschutzvollzug zuständigen Verwaltungsbehörde (in der Regel sind dies kantonale Veterinärämter) eingereicht werden. Die Anzeige wird anschliessend von der Verwaltungsbehörde – nicht von der Strafverfolgungsbehörde – abgeklärt und allenfalls an die richtige Instanz weitergeleitet. Die Anzeige kann von jedermann eingereicht werden – ohne dafür eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen.